Sperrtage/Sperrzeiten - Wenn ein Model für ein Shooting nicht verfügbar ist
Manche Drehs oder Fotoshootings sind sehr zeitintensiv und ziehen sich über mehrere Wochen oder gar Monate hin. Da einige Models und/oder Darsteller nicht an jedem Tag während der Produktionsphase zur Verfügung stehen, hat man die sogenannten Sperrzeiten eingeführt. Hierbei handelt es sich um Tage, an denen bestimmte Models und Darsteller für die Produktion nicht verfügbar sind.
In welchem Kontext wird der Begriff Sperrtage verwendet?
Der Begriff "Sperrzeiten" findet vor allem in der Terminplanung von Models und Darstellern Verwendung. Er umschreibt einen begrenzten Zeitraum von einzelnen bis mehreren Tagen, an denen ein Model oder Darsteller - aus welchem Grund auch immer - keine Zeit hat, um an dem betreffenden Dreh bzw. Shooting mitzuwirken. Das Model bzw. der Darsteller ist an diesem Tag somit für die Produktionsfirma "gesperrt". Der Hintergrund ist folgender: Sobald die Produktionsfirma weiß, dass ein Model oder Darsteller nicht zur Verfügung steht, kann sie sich um Ersatz kümmern. Sperrtage dienen somit der besseren terminlichen Koordination während einer Produktion.
Aus diesen Gründen treten Sperrzeiten auf
In den meisten Fällen werden Agentur-Models für den gesamten Zeitraum einer Produktion angefragt. Anschließend geben sie an, an welchen Tagen sie Zeit haben, um vor Ort an der Produktion mitzuwirken. Sperrzeiten sind nichts anderes als zeitliche Einschränkungen, die aus den unterschiedlichsten Gründen entstehen können. Typische Einschränkungsgründe sind:
- unaufschiebbare private Termine während des Produktionszeitraums
- andere, bereits frühzeitig zugesagte Jobs an einzelnen Produktionstagen
Sperrzeiten im Zusammenspiel von Agentur, Fotomodell und Produktionsfirma
Nachdem ein Kunde über eine Modelagentur ein Model angefordert hat, wird zunächst der grundlegende Zeitrahmen besprochen. Nehmen wir an, der angefragte Zeitraum liegt zwischen dem 1. und dem 10. Februar. Das angefragte Fotomodell hat grundsätzlich Interesse und Zeit, möchte am 5. Februar allerdings einen anderen, bereits vorher vereinbarten Modelauftrag in der gleichen Stadt ausführen. Der 5. Februar wäre in diesem Fall also ein Sperrtag.
Bekundung eines grundlegenden Interesses auf Optionsbasis
Sperrzeiten treten vor allem dann auf, wenn ein Fotomodel einen Auftrag über eine Agentur auf Optionsbasis annimmt. Die Option ist noch keine definitive Zusage, sondern eine Absichtserklärung, am fraglichen Tag zu kommen, falls der Auftraggeber dies wünscht. Sperrzeiten verschaffen Models somit eine gewisse Terminhoheit. Ein Model kann frühzeitig festlegen, ob es während des angegebenen Optionszeitraums tatsächlich Zeit hat, um die Wünsche des Auftraggebers inklusive Anreise, Fitting und Shooting vollumfänglich oder nur mit Einschränkung zu erfüllen.
Wichtig: Sperrtage sind stets verbindlich!
Sobald das Fotomodel seine Sperrtage angegeben hat, handelt es sich um eine verbindliche Zu- bzw. Absage für die jeweiligen Tage. Eine nachträgliche Änderung ist nun nicht mehr möglich. Kommt das Fotomodel am vereinbarten Tag nicht, obwohl es zuvor keinen Sperrtag angemeldet hat, riskiert es eine Konventionalstrafe. Agenturen und Produktionsfirmen haben im Übrigen kein Recht, eigene Sperrtage festzulegen. Die diesbezügliche Terminhoheit liegt ausschließlich bei den Models.